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Lohnabfüllung

Lohnabfüllung & Lohnverpackung – Waren beim Lohnabfüller verpacken lassen

Bio-Siegel-EG-Oeko-VO-Deutschland 4 verschiedene Beutel, gefüllt mit Kaffeebohnen und Gummibärchen

Sie produzieren besondere Schokolade, leckere Süßigkeiten, mischen Kräuter-Tee oder Gewürze, rösten Ihren eigenen Kaffee oder stellen Öl her? Vielleicht haben Sie aber auch eine Firma für Kosmetik oder andere Lebensmittel? Für eine ansprechende Verpackung lohnt es sich, Ihre Waren in die Lohnabfüllung und Lohnverpackung zu geben. Wir füllen und verpacken für Sie folgende Waren ab: Flüssigkeiten, Pasten, Pulver oder Granulate. Als Lohnabfüller und Experte für Lohnverpackung übernehmen wir für Sie, als Produzenten, die Abfüllung und Verpackung Ihrer Produkte. Damit sparen Sie Kosten, Platz sowie Zeit ein und können sich auf andere wichtige Bereiche Ihres Unternehmens fokussieren. Wir von KRONOS Packaging übernehmen für Sie die Abfüllung sowie Lohnverpackung Ihrer Waren in professionelle und attraktive Verpackungen, wie Tüten, Aromaschutzbeutel, PE-Beutel und andere. Fragen Sie jetzt nach einem individuellen Angebot!

Kronos Packaging als Ihr Lohnabfüller & Lohnverpackung-Experte – sauber, effizient & professionell

Sie möchten Ihr Produkt in eine hochwertige Verpackung abfüllen und ansprechend präsentieren? Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung sowie Umsetzung Ihrer individuellen Verpackungskonzepte und bieten Ihnen einen Rundum-Sorglos-Service. Als Abfüller und Lohnverpackungs-Spezialist sind wir auf eine breite Produktpalette fokussiert. Mit KRONOS Packaging erhalten Sie einen verlässlichen Partner für individuelle, preiswerte und maßgeschneiderte Lösungen.

Folgende Dienstleistungen bieten wir Ihnen an:

  • Auswahl der passenden Verpackung

  • industrielle Lohnabfüllung

  • Etikettierung Ihrer Produkte

  • Aufdrucken des Mindesthaltbarkeitsdatums

  • sortenreine & kundenspezifische Konfektionierung

Zusätzlich übernehmen wir für Sie die Endverpackungen, die Bestückung in Displays und setzen Ihre Kennzeichnungsvorgaben präzise sowie professionell um. Mit unserem modernen Maschinenpark führen wir sowohl automatische Abfüllungen von Kleinmengen, als auch Waren in großen Mengen durch. Als Verpackungsexperte stellen wir Ihnen die Behältnisse, wie Tüten, Kartons, Beutel und anderes zur Verfügung und beraten Sie, welche Verpackung für Ihr Produkt die beste Wahl ist.

Qualifizierte Lohnabfüllung & Lohnverpackung für Kosmetik, Lebensmittel & vieles mehr!

Zur Abfüllung und Lohnverpackung stehen uns automatische Verpackungsmaschinen sowie Sonderlösungen zur Verfügung. Dadurch können wir die Lohnabfüllung und Lohnverpackung immer in kürzester Zeit realisieren und somit jedem Anspruch unserer Kunden gerecht werden. Ob Lebensmittel, Öle, Kosmetik oder andere abzufüllende Produkte: Für jede Herausforderung haben wir die passende Lösung parat. Ihre Waren sind bei uns garantiert sicher und wir füllen nach neuesten Hygienestandards ab. Sparen Sie sich das Anschaffen von eigenen Verpackungsmaschinen. Übergeben Sie stattdessen das Abfüllen und die Lohnverpackung in die Hände unserer Experten.

Lohnabfüllung & Lohnverpackung – wir verpacken nachhaltig!

Nachhaltigkeit ist uns bei KRONOS Packaging wichtig. Deshalb bemühen wir uns bei der Lohnverpackung, beispielsweise die Transportwege so kurz wie möglich zu halten und versuchen, den CO₂-Ausstoß auf ein Minimum zu reduzieren. Außerdem liegt es in Absprache mit Ihnen natürlich im Bereich des Möglichen, Verpackungsmaterialien ein zweites Mal zu verwenden. Selbstverständlich führen wir auch Verpackungen aus nachhaltigen Materialien, wie unsere BIO Beutel.

Wussten Sie schon? Lohnabfüllung & Lohnverpackung gibt es auch ganz individuell!

Wir von KRONOS Packaging bieten Ihnen individuelle Grafik-Lösungen sowie ein aussagekräftiges Produktmarketing und Investment für Ihre Lohnverpackung – abgestimmt auf Ihre Marke. Kontaktieren Sie uns unverbindlich per E-Mail an info@kronos-packaging.de oder rufen Sie an 030–894 032 87.

Alle Shopangebote richten sich ausschließlich an Handel, Industrie, Gewerbetreibende, Behörden & öffentliche Institutionen und nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.